Prüfungsordnung
der Erzählausbildung VEE
beschlossen von der Bildungskommission des VEE am 03. März 2016, verändert am 24. Mai 2017, am 8. Mai 2020, zuletzt verändert am 25. Oktober 2021.
I. Prüfungskommission
Aus dem Pool der Ausbilderinnen und Ausbilder, die bereit sind, auch zu prüfen, wird für jeden Kandidaten*jede Kandidatin eine dreiköpfige Prüfungskommission (PK) gebildet. Ein Mitglied der PK darf von der Kandidatin*dem Kandidaten aus diesem Pool gewählt werden, die anderen beiden werden von der Bildungskommission ernannt.
Ausbilderinnen und Ausbilder können Erzähler*innen sein die:
- Einzelmitglied in der Kategorie Profi im VEE sind und
- Die Qualifikation des VEE für die Stufe besitzen, in der sie ausbilden und
- Fünf Jahre Berufserfahrung in der Erzählausbildung haben und
- Einen künstlerisch/pädagogischen Lebenslauf vorweisen können und
- Regelmäßige eigene Weiterbildung nachweisen können
(Umfang: mindestens 8 UE im Zeitraum von vier Jahren) und - Die jährliche Pauschale für Ausbilderinnen und Ausbilder an den VEE bezahlt haben
Die Ausbilderinnen und Ausbilder werden von der Bildungskommission ausgewählt. Die Arbeit der Prüferinnen und Prüfer soll entsprechend dem zeitlichen Aufwand angemessen entschädigt werden. Hierfür wird eine Prüfungsgebühr festgelegt.
II. Grundstufe Erzählausbildung
Ausbildungsziele:
- Repertoire mindestens 7 Geschichten (Repertoire bedeutet: Diese Geschichten
können jederzeit ohne längere Vorbereitung erzählt werden). - Mindestens 5 dokumentierte Auftritte (solo oder mit anderen zusammen)
- Grundkenntnisse Theorie
- Theoretische Arbeit: 5-12 Seiten – 7.500-18.000 Zeichen Text ohne Bilder, Grafiken, etc.
oder
Projektbeschreibung 5-12 Seiten – 7.500-18.000 Zeichen Text ohne Bilder, Grafiken, etc. - Deckblatt und Eidesstattliche Erklärung bitte bei der Büroleitung anfordern.
Wie verläuft die Prüfung?
Gespräch (in der Regel 1 Std.) mit drei Prüfenden zur Seminararbeit, zur Theorie und zur Erzählpraxis der Kandidatin*des Kandidaten. Dabei soll auch eine kurze Geschichte (max. 10 Min.) von der Kandidatin*dem Kandidaten erzählt werden.
Was wird erworben:
Bescheinigung Grundlagen des freien mündlichen Erzählens/Erzählausbildung VEE
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
- Absolviertes Curriculum, mit Testatheft belegt (über die Anerkennung von außerhalb der VEE-Ausbildung absolvierten Teilbereichen entscheidet die Bildungskommission auf schriftlichen Antrag der Kandidatin*des Kandidaten)
- Festlegung des oder der selbst gewählten Prüfer*in in Absprache mit dem oder der Prüfer*in und der Büroleitung
- Zahlung der Prüfungsgebühr
- Anmeldung zur Prüfung bei der Büroleitung
- Der Abgabetermin für die Prüfungsunterlagen soll mit der Büroleitung gemäß der in der Handreichung gesetzten Fristen festgelegt werden.
- Nachweis des geforderten Repertoires (Liste) und der geforderten Auftrittserfahrung
(Dokumentation: Wann, wo, was wurde erzählt? Mit wem? Welche*r Veranstalter*in?) - Abgabe der theoretischen Arbeit oder der Projektbeschreibung (Deckblatt und Eidesstattliche Erklärung bitte bei der Büroleitung anfordern.)
- Übergangsbestimmungen/Nachqualifizierung:
- a) Die Bescheinigung Grundlagen des freien mündlichen Erzählens/Erzählausbildung VEE erhält prüfungsfrei, wer am Stichtag 1.1.2017 in der Kategorie Profi Mitglied im VEE ist und zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 5 Jahren professionell erzählt.
- b) Zur Prüfung für die Bescheinigung Grundlagen des freien mündlichen Erzählens/Erzählausbildung VEE ohne Absolvierung des Curriculums wird zugelassen, wer seit mindestens 3 Jahren professionell erzählt und die anderen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt.
- c) Über die Nachzertifizierung entscheidet der Ältestenrat gemäß a) und b). In nicht eindeutigen Fällen kann der Ältestenrat eine Einzelfallentscheidung treffen.
III. Aufbaustufe Erzählausbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung in der Aufbaustufe ist die Bescheinigung Grundlagen des freien mündlichen Erzählens/Erzählausbildung VEE
Ausbildungsziele:
- Befähigung, Erzählen als Beruf auszuüben
- Repertoire mindestens 60 Geschichten (Repertoire bedeutet: Diese Geschichten können jederzeit ohne längere Vorbereitung erzählt werden).
- Unter den Geschichten im Repertoire sollen mindestens 6 verschiedene Typen von Geschichten vertreten sein.
- Verschiedene Typen von Geschichten wären:
Märchen
Schwänke
Sagen
Mythen
Legenden
Weisheitsgeschichten
Fabeln
Alltagsgeschichten
Urban Legends
Literarische Geschichten
Eigene Geschichten
Biographische Geschichten - Mindestens 40 dokumentierte Auftritte, davon mindestens 20 mit Soloprogramm
- Fundierte theoretische Kenntnisse
- Fähigkeit, je nach Publikum und Situation das Programm spontan zu ändern
- Theoretische Arbeit:12-20 Seiten – 18.000-30.000 Zeichen Text ohne Bilder, Grafiken, etc.
oder
Projektbeschreibung im gewählten Schwerpunkt: 12-20 Seiten – 18.000-30.000 Zeichen Text ohne Bilder, Grafiken, etc.
Die Schwerpunkte sind
- Bühnenerzählen
- Erzählen im pädagogischen Kontext
- Heilsames Erzählen
Wie verläuft die Prüfung?
Die Prüfung soll so gestaltet sein, dass die Bewerber ihre Fähigkeiten möglichst frei entfalten können, aber trotzdem sorgfältig begutachtet werden.
Die Prüfung umfasst die folgenden Teile:
- Ungeschnittene Video-Dokumentation eines Soloprogramms. Die gezeigte Darbietung wird von drei Prüfenden begutachtet und bewertet.
- Theorie-Prüfung in einem offenen Gespräch mit drei Prüfenden (Dauer ca. 60 bis 90 Min.)
- Teilnahme an einem ceilidh mit anderen Bewerberinnen und Prüfenden. Zwei Mitglieder aus dem Pool der Prüfenden fungieren dabei als Master of Ceremony.
- Nach Abschluss der drei Teile entscheidet die PK über die Zertifizierung des Bewerbers*der Bewerberin.
Was wird erworben:
Zertifikat: Professionelle Erzählerin*Professioneller Erzähler zertifiziert durch den VEE
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
- Absolviertes Curriculum, mit Testatheft belegt (über die Anerkennung von außerhalb der VEE-Ausbildung absolvierten Teilbereichen entscheidet die Bildungskommission auf schriftlichen Antrag der Kandidatin*des Kandidaten)
- Festlegung des oder der selbst gewählten Prüfer*in in Absprache mit dem oder der Prüfer*in und der Büroleitung
- Zahlung der Prüfungsgebühr
- Anmeldung zur Prüfung bei der Büroleitung
- Der Abgabetermin für die Prüfungsunterlagen soll mit der Büroleitung gemäß der in der Handreichung gesetzten Fristen festgelegt werden.
- Nachweis des geforderten Repertoires (Liste) und der geforderten Auftrittserfahrung
(Dokumentation: Wann, wo, was wurde erzählt? Mit wem? Welcher Veranstalter?) - Abgabe der Seminararbeit
- Abgabe der Video-Dokumentation eines Soloprogramms
IV. Übergangsbestimmungen/Nachzertifizierung
- a) Das Zertifikat Professionelle Erzählerin*Professioneller Erzähler zertifiziert durch den VEE erhält prüfungsfrei, wer am Stichtag 1.1.2017 in der Kategorie Profi Mitglied im VEE ist und zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 10 Jahren professionell erzählt.
- b) Zur Prüfung der Aufbaustufe ohne Absolvierung des Curriculums wird zugelassen, wer seit mindestens 5 Jahren professionell erzählt und die anderen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt.
- c) Über die Nachzertifizierung entscheidet der Ältestenrat gemäß a) und b). In nicht eindeutigen Fällen kann der Ältestenrat eine Einzelfallentscheidung treffen.
V. Nachträgliche Anerkennung von Kursen für die Erzählausbildung VEE
Teilnehmende an der Erzählausbildung VEE können Kurse, die sie vor ihrer Anmeldung zur Erzählausbildung VEE absolviert haben, nachträglich auf Antrag anerkennen lassen, wenn diese Kurse:
Im Kalenderjahr der jeweiligen Anmeldung zur Erzählausbildung VEE oder im davor liegenden Kalenderjahr stattgefunden haben und im jeweiligen Jahresprogramm der Erzählausbildung VEE als für das Curriculum anrechenbar angegeben waren und die Teilnahme von dem oder der jeweiligen Dozent*in im Testatheft bestätigt wird.
Der Antrag auf nachträgliche Anerkennung von Kursen soll spätestens bis zum Ende des Kalenderjahrs der jeweiligen Anmeldung zur Erzählausbildung VEE schriftlich an den Büroleiter des VEE erfolgen.
Alle Angaben auf der Webseite ohne Gewähr. Es gilt die jeweils aktuellste Fassung.