Prüfungsordnung

Prüfungsordnung
der Erzählausbildung VEE

beschlossen von der Bildungskommission des VEE am 03. März 2016, verändert am 24. Mai 2017, 8. Mai 2020, 25. Oktober 2021, 24. November 2023 zuletzt verändert am 6. Januar 2024.

I. Prüfungskommission

Aus dem Pool der Ausbilderinnen und Ausbilder, die bereit sind, auch zu prüfen, wird für jeden Kandidaten*jede Kandidatin eine dreiköpfige Prüfungskommission (PK) gebildet. Ein Mitglied der PK darf von der Kandidatin*dem Kandidaten aus diesem Pool gewählt werden, die anderen beiden werden von der Bildungskommission ernannt.

Ausbilderinnen und Ausbilder können Erzähler*innen sein die:

  • Einzelmitglied in der Kategorie Profi im VEE sind und
  • Die Qualifikation des VEE für die Stufe besitzen, in der sie ausbilden und
  • Fünf Jahre Berufserfahrung in der Erzählausbildung haben und
  • Einen künstlerisch/pädagogischen Lebenslauf vorweisen können und
  • Regelmäßige eigene Weiterbildung nachweisen können
    (Umfang: mindestens 8 UE im Zeitraum von vier Jahren) und
  • Die jährliche Pauschale für Ausbilderinnen und Ausbilder an den VEE bezahlt haben

Die Ausbilderinnen und Ausbilder werden von der Bildungskommission ausgewählt. Die Arbeit der Prüferinnen und Prüfer soll entsprechend dem zeitlichen Aufwand angemessen entschädigt werden. Hierfür wird eine Prüfungsgebühr festgelegt.

II. Grundstufe Erzählausbildung

 

Bestandteile der Ausbildung:

  • UEs gemäß Curriculum und Online-Begleitung mit 16 UE
  • Repertoire mindestens 7 Geschichten (Repertoire bedeutet: Diese Geschichten
    können jederzeit ohne längere Vorbereitung erzählt werden).
  • Mindestens 5 dokumentierte Auftritte (solo oder mit anderen zusammen)
  • Grundkenntnisse Theorie
  • Theoretische Arbeit: 5-12 Seiten – 7.500-18.000 Zeichen Text ohne Bilder, Grafiken, etc.
    oder
    Projektbeschreibung 5-12 Seiten – 7.500-18.000 Zeichen Text ohne Bilder, Grafiken, etc. (Deckblatt und Eidesstattliche Erklärung bitte bei der Büroleitung anfordern.)
  • Anerkennung von außerhalb der VEE-Ausbildung absolvierten Teilbereiche:
    • 1.1 Auszubildende beim VEE können sich ab dem Zeitpunkt der Anmeldung 3 Jahre zurück Leistungen von externen Dozent*innen anrechnen lassen,
      – wenn sie eine Relevanz für das VEE-Curriculum haben (die Zuordnung zu den entsprechenden UE erfolgt durch den/die Antragsteller/in)
      – wenn sich ein/e dem VEE bekannte/r Ausbilder/in für die Qualität verbürgt
      1.2 Die BK behält sich im Einzelfall eine Prüfung der Leistungen vor.
      1.3 Die anzuerkennenden Leistungen externer Dozent*innen dürfen maximal 25% der jeweils in der entsprechenden Stufe vom VEE geforderten UE betragen.
      1.4 Die 3-Jahres-Regelung gilt auch für Leistungen von Ausbilder*innen des VEE.

Wie verläuft die Prüfung?
Gespräch (in der Regel 1 Std.) mit drei Prüfenden zur Seminararbeit, zur Theorie und zur Erzählpraxis der Kandidatin*des Kandidaten. Dabei soll auch eine kurze Geschichte (max. 10 Min.) von der Kandidatin*dem Kandidaten erzählt werden.

Was wird erworben:
Bescheinigung Grundlagen des freien mündlichen Erzählens/Erzählausbildung VEE

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind in IV. Anmeldung zur Prüfung geregelt.

  • Absolviertes Curriculum, mit Testatheft belegt (über die Anerkennung von außerhalb der VEE-Ausbildung absolvierten Teilbereichen entscheidet die Bildungskommission auf schriftlichen Antrag der Kandidatin*des Kandidaten)
  • Festlegung des oder der selbst gewählten Prüfer*in in Absprache mit dem oder der Prüfer*in und der Büroleitung
  • Zahlung der Prüfungsgebühr
  • Anmeldung zur Prüfung bei der Büroleitung
  • Der Abgabetermin für die Prüfungsunterlagen soll mit der Büroleitung gemäß der in der Handreichung gesetzten Fristen festgelegt werden.
  • Nachweis des geforderten Repertoires (Liste) und der geforderten Auftrittserfahrung
    (Dokumentation: Wann, wo, was wurde erzählt? Mit wem? Welche*r Veranstalter*in?)
  • Abgabe der theoretischen Arbeit oder der Projektbeschreibung (Deckblatt und Eidesstattliche Erklärung bitte bei der Büroleitung anfordern.)
  • Übergangsbestimmungen/Nachqualifizierung:
  • a) Die Bescheinigung Grundlagen des freien mündlichen Erzählens/Erzählausbildung VEE erhält prüfungsfrei, wer am Stichtag 1.1.2017 in der Kategorie Profi Mitglied im VEE ist und zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 5 Jahren professionell erzählt.
  • b) Zur Prüfung für die Bescheinigung Grundlagen des freien mündlichen Erzählens/Erzählausbildung VEE ohne Absolvierung des Curriculums wird zugelassen, wer seit mindestens 3 Jahren professionell erzählt und die anderen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt.
  • c) Über die Nachzertifizierung entscheidet der Ältestenrat gemäß a) und b). In nicht eindeutigen Fällen kann der Ältestenrat eine Einzelfallentscheidung treffen.

III. Aufbaustufe Erzählausbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung in der Aufbaustufe ist entweder die Bescheinigung Grundlagen des freien mündlichen Erzählens/Erzählausbildung VEE oder der vollständig absolvierte und bestandene modulare Zertifikatskurs Künstlerisches Erzählen – Storytelling in Art and Education der Universität der Künste Berlin.

Ausbildungsziele:

  • Befähigung, Erzählen als Beruf auszuüben
  • Repertoire mindestens 60 Geschichten (Repertoire bedeutet: Diese Geschichten können jederzeit ohne längere Vorbereitung erzählt werden).
  • Unter den Geschichten im Repertoire sollen mindestens 6 verschiedene Typen von Geschichten vertreten sein.
  • Verschiedene Typen von Geschichten wären:
    Märchen
    Schwänke
    Sagen
    Mythen
    Legenden
    Weisheitsgeschichten
    Fabeln
    Alltagsgeschichten
    Urban Legends
    Literarische Geschichten
    Eigene Geschichten
    Biographische Geschichten
  • Mindestens 40 dokumentierte Auftritte, davon mindestens 20 mit Soloprogramm
  • Fundierte theoretische Kenntnisse
  • Fähigkeit, je nach Publikum und Situation das Programm spontan zu ändern
  • Theoretische Arbeit:12-20 Seiten – 18.000-30.000 Zeichen Text ohne Bilder, Grafiken, etc.
    Die theoretische Arbeit kann, aber muss sich nicht auf den gewählten Schwerpunkt beziehen.
    oder
    Projektbeschreibung im gewählten Schwerpunkt: 12-20 Seiten – 18.000-30.000 Zeichen Text ohne Bilder, Grafiken, etc.

Die Schwerpunkte sind

  • Bühnenerzählen
  • Erzählen im pädagogischen Kontext
  • Heilsames Erzählen

Wie verläuft die Prüfung?
Die Prüfung soll so gestaltet sein, dass die Bewerber ihre Fähigkeiten möglichst frei entfalten können, aber trotzdem sorgfältig begutachtet werden.

Die Prüfung umfasst die folgenden Teile:

  • Ungeschnittene Video-Dokumentation eines Soloprogramms. Die gezeigte Darbietung wird von drei Prüfenden begutachtet und bewertet.
  • Theorie-Prüfung in einem offenen Gespräch mit drei Prüfenden (Dauer ca. 60 bis 90 Min.)
  • Teilnahme an einem ceilidh mit anderen Bewerberinnen und Prüfenden. Zwei Mitglieder aus dem Pool der Prüfenden fungieren dabei als Master of Ceremony.
  • Nach Abschluss der drei Teile entscheidet die PK über die Zertifizierung des Bewerbers*der Bewerberin.

Was wird erworben:
Zertifikat: Professionelle Erzählerin*Professioneller Erzähler zertifiziert durch den VEE

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind in IV. Anmeldung zur Prüfung geregelt.

  • Absolviertes Curriculum, mit Testatheft belegt (über die Anerkennung von außerhalb der VEE-Ausbildung absolvierten Teilbereichen entscheidet die Bildungskommission auf schriftlichen Antrag der Kandidatin*des Kandidaten)
  • Festlegung des oder der selbst gewählten Prüfer*in in Absprache mit dem oder der Prüfer*in und der Büroleitung
  • Zahlung der Prüfungsgebühr
  • Anmeldung zur Prüfung bei der Büroleitung
  • Der Abgabetermin für die Prüfungsunterlagen soll mit der Büroleitung gemäß der in der Handreichung gesetzten Fristen festgelegt werden.
  • Nachweis des geforderten Repertoires (Liste) und der geforderten Auftrittserfahrung
    (Dokumentation: Wann, wo, was wurde erzählt? Mit wem? Welcher Veranstalter?)
  • Abgabe der Seminararbeit
  • Abgabe der Video-Dokumentation eines Soloprogramms

IV. Anmeldung zur Prüfung

  • Der Prüfling spricht rechtzeitig vor der Anmeldung eine*n mögliche*n Hauptprüfer*in an, klärt vorab den möglichen Prüfungstermin und ein mögliches Thema für die schriftliche Ausarbeitung oder Projektbeschreibung.
  • Der Prüfling kann zur Prüfung antreten, wenn er oder sie alle UEs, die im Curriculum gefordert sind, in jeder einzelnen Säule absolviert und testiert bekommen hat. Dazu kommen 16 verpflichtende UEs in der Online-Begleitung, die das Orientierungsseminar abgelöst hat. Auf Verantwortung des Prüflings hin ist es möglich, sich fristgerecht 6 Monate vor der Prüfung zur Prüfung anzumelden und letzte fehlende UEs innerhalb dieser 6 Monate abzuleisten. Sollte dieser Plan jedoch scheitern und zur Prüfung die geforderten UEs nicht vollständig sein, kann die Prüfung nicht stattfinden. Es gelten in diesem Fall die Rücktrittsbedingungen . (Es ist für alle Auszubildenden möglich, das OBS
    • über die 16 UEs hinaus
    • zur Vorbereitung auf die Prüfung
    • oder gern auch zusätzlich zum alten Orientierungsseminar
      freiwillig zu besuchen.)
  • Die Zahlung der Prüfungsgebühr ist sofort fällig. (Grundstufe 300,- € Zertifikat 500,- €)
  • Das Testatheft wird zur Sicherheit abfotografiert und per Post an die Büroleitung gesandt.
  • Die Bildungskommission ordnet die beiden Nebenprüfer*innen bei.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung gelten die Fristen in der Handreichung.

V. Prüfungstermin

  • a) Prüfungen können aus organisatorischen Gründen in der Regel nur beim jährlichen Erzählertreffen stattfinden.
  • b) In Ausnahmefällen kann auch eine Grundlagenprüfung im Rahmen eines Festivals möglich sein, sofern
    • i) die Festivalleitung sich dazu bereit erklärt
    • ii) ohne besonderen Aufwand (z.B. zusätzliche Anmietung eines Raums für die Prüfung/von Hotelzimmern etc.) die organisatorischen Möglichkeiten gegeben sind
    • iii) Haupt- und Nebenprüfer*innen bei diesem Festival in genügender Anzahl (also 3) anwesend sind oder kostengünstig anreisen können und dazu auch bereit sind.
  • c) Bei einer Zertifikatsprüfung muss sich die Festivalleitung außer i), ii) und iii) verpflichten, einen Ceilidh zu veranstalten, bei dem der/die zu Prüfende/n, zusammen mit Festivalerzähler*innen auftreten.

VI. Übergangsbestimmungen/Nachzertifizierung

  • a) Das Zertifikat Professionelle Erzählerin*Professioneller Erzähler zertifiziert durch den VEE erhält prüfungsfrei, wer am Stichtag 1.1.2017 in der Kategorie Profi Mitglied im VEE ist und zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 10 Jahren professionell erzählt.
  • b) Zur Prüfung der Aufbaustufe ohne Absolvierung des Curriculums wird zugelassen, wer seit mindestens 5 Jahren professionell erzählt und die anderen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt.
  • c) Über die Nachzertifizierung entscheidet der Ältestenrat gemäß a) und b). In nicht eindeutigen Fällen kann der Ältestenrat eine Einzelfallentscheidung treffen.

VII. Nachträgliche Anerkennung von Kursen für die Erzählausbildung VEE

Teilnehmende an der Erzählausbildung VEE können Kurse, die sie vor ihrer Anmeldung zur Erzählausbildung VEE absolviert haben, nachträglich auf Antrag anerkennen lassen, wenn diese Kurse:

Im Kalenderjahr der jeweiligen Anmeldung zur Erzählausbildung VEE oder im davor liegenden Kalenderjahr stattgefunden haben und im jeweiligen Jahresprogramm der Erzählausbildung VEE als für das Curriculum anrechenbar angegeben waren und die Teilnahme von dem oder der jeweiligen Dozent*in im Testatheft bestätigt wird.

Der Antrag auf nachträgliche Anerkennung von Kursen soll spätestens bis zum Ende des Kalenderjahrs der jeweiligen Anmeldung zur Erzählausbildung VEE schriftlich an den Büroleiter des VEE erfolgen.

Alle Angaben auf der Webseite ohne Gewähr. Es gilt die jeweils aktuellste Fassung.

VEE Ausbildungsflyer als pdf

Curricula

Inhalte und Ausbildungssäulen von Grundstufe und Aufbaustufe.